OnlineStandard20030711

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[bearbeiten] EU deckt Gorbach mit zwei Klagen und zwei Klagsdrohungen ein

  • Tiroler Lkw-Fahrverbote, verzögerte Bahnliberalisierung und fehlende Gesetze zu Lkw-Kontrollen und Biotech-Patenten im Visier Brüssels*

[bearbeiten] Hubert Gorbach hat vier Probleme

Brüssel/Wien - Die EU-Kommission hat Österreich am Mittwoch mit einer Serie von Klagen und Klagsdrohungen eingedeckt. Wegen der geplanten sektoralen Lkw-Fahrverbote in Tirol will die EU-Kommission Österreich - falls nicht noch eingelenkt wird - spätestens Anfang August vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen. Das selbe hat Brüssel auch vor, wenn Österreich nicht binnen zwei Monaten die bereits seit 15. März verbindliche Marktöffnung des Schienengüterverkehrs gesetzlich umsetzt. Fix sind Klagen wegen fehlender Gesetze zu Lkw-Kontrollen und Biotech-Patenten.

Der für alle vier Fragen zuständige Verkehrs- und Technologieminister Hubert Gorbach (F) zeigte sich am Mittwoch trotzdem "unaufgeregt". Er gehe weiter davon aus, "dass die sektoralen Fahrverbote EU-rechtskonform sind". Die gesetzliche Umsetzung der eingeforderten Bahnliberalisierungsschritte soll laut seinem Ressort im Zuge der ÖBB-Reform nach dem Sommer erfolgen. Die eingeforderte Novelle des Kraftfahrgesetzes (KfG), mit der regelmäßige technische Kontrollen der Lkw gesetzlich festgeschrieben wird, soll morgen, Donnerstag, im Parlament beschlossen werden. Und bei der Umsetzung der Biotechnologie-Richtlinie, verweist man im Ministerium darauf, dass erst sechs EU-Länder die Richtlinie umgesetzt hätten und Österreich "in dieser diffizilen Frage nicht der Musterschüler Europas sein" müsse.

[bearbeiten] Protest

Brüssel protestiert am schärfsten gegen die am 1. August geplanten Tiroler Lkw-Fahrverbote. Nachdem die EU-Kommission erst Ende vergangenen Monats ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hatte, wurde am Mittwoch nun ein weiterer Schritt gesetzt und eine begründete Stellungnahme nach Wien abgeschickt. Nach Ansicht der Kommission stellt das sektorale Fahrverbot eine Verletzung der Dienstleistungsfreiheit dar und behindert den freien Warenverkehr innerhalb der Union. Österreich hat nun eine Frist von zehn Tagen, um die entsprechenden Verordnungen zurückzunehmen. Andernfalls will die EU-Kommission spätestens Anfang August eine Klage einbringen. Geprüft wird auch der Antrag auf ein beschleunigtes Verfahren. Die EU-Kommission rechnet aber nicht mehr damit, das In-Kraft-Treten der Fahrverbote am 1. August zu verhindern.

Die strittigen sektoralen Fahrverbote betreffen Lkw-Transporte über 7,5 Tonnen auf Teilen der Inntalautobahn A12. Betroffen sind Transporte von Abfällen, Getreide, Rundholz und Kork, Nichteisen- und Eisenerzen, Steinen und Erde, Aushubmaterial, Kraftfahrzeugen und Anhängern sowie Baustahl. Die Tiroler Landesregierung begründet die Maßnahme mit dem Immissionsschutzgesetz Luft (IG Luft), wonach der Lkw-Verkehr eingeschränkt werden muss, wenn bestimmte Abgaswerte überschritten werden. Die EU-Kommission hält dem entgegen, dass es keine plausible Erklärung für die Auswahl der verbotenen Güter gebe. Ausländische Transporte schienen dadurch stärker belastet zu werden als österreichische Transporte, betont die EU-Kommission.

[bearbeiten] Unüblich schnelles Vorgehen

Die Geschwindigkeit, mit der die EU-Kommission gegen die geplanten sektoralen Fahrverbote vorgeht, ist ausgesprochen unüblich. Gorbach zeigte sich am Mittwochabend "verwundert über das Tempo, dass die Kommission in dieser Sache vorlegt".

Mehr Zeit lässt man sich in Brüssel beim Drängen auf die seit 15. März vorgeschriebene Marktöffnung des EU-Schienengüterverkehrs. Hier hat die Kommission am Montag gleich an zehn Länder eine begründete Stellungnahme abgeschickt. Nach dem 2001 verabschiedeten Richtlinienpaket müssen die Mitgliedstaaten den Zugang internationaler Güterverkehrsdienste zum transeuropäischen Netz für den Schienengüterverkehr gewährleisten, nach gemeinsamen Grundsätzen Entgelte für die Nutzung der Infrastruktur festsetzen sowie transparente und gerechte Regeln und Verfahren für die Zuweisung von Zugtrassen festlegen.

Bisher haben allerdings erst Frankreich, Belgien, Finnland, die Niederlande und Dänemark die Liberalisierungsvorgaben vollständig erfüllt. Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Österreich, Portugal, Spanien, Schweden und das Vereinigte Königreich sind noch säumig. In Österreich ist der Güterverkehrsmarkt auf der Bahn laut EU-Kommission zwar de facto bereits vollständig geöffnet. Die gesetzlichen Grundlagen dafür fehlen jedoch noch.

Ebenfalls nicht umgesetzt hat Österreich ein Gesetz über regelmäßigen technische Kontrollen bei Lkw durch Stichproben. Nach EU-Vorgaben hätte das Gesetz bereits vor einem Jahr, am 10. August 2002, in Kraft treten sollen. Die EU-Kommission hat Österreich deshalb am Mittwoch geklagt. Laut Verkehrsministerium soll die entsprechende Novelle des Kraftfahrgesetzes (KfG) aber bereits am Donnerstag im Nationalrat beschlossen werden.

Klagen wird die EU-Kommission Österreich auch wegen Nichtumsetzung einer Richtlinie zum Biotechnologie-Patent. Neben Österreich will die Kommission dabei auch rechtliche Schritte gegen Frankreich, Italien, Belgien, Deutschland, Spanien, die Niederlande und Luxemburg einleiten. Das Verkehrs- und Technologieministerium in Wien hat für Herbst eine groß angelegte parlamentarische Enquete zum dem Thema angesetzt. Auch der Gesetzesbeschluss soll noch im Herbst fallen, heißt es. (APA)

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